bildungsprämie

Mit der Bildungsprämie will der Staat berufstätige Menschen motivieren, in die eigene berufliche Weiterentwicklung zu investieren. Die Shifayo Fachfortbildung ist förderfähig.

 

Die Bildungsprämie kann letztmalig bis zum 31.12.21 beantragt werden, danach endet das Bundesprogramm.

Der Prämiengutschein gilt aber ein halbes Jahr, d.h bis maximal er kann (je nach Antragsdatum) bis spätestens 30.06.2022 eingelöst werden. - Von daher kannst du die Bildungsprämie für die Ausbildung im Frühjahr 2022 noch nutzen!



Wer wird gefördert?

Hier die wichtigsten Fördervoraussetzungen, die du erfüllen musst:

  • Je Jahr kannst du einen Prämiengutschein erhalten.
  • Du bist durchschnittlich mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig – das gilt auch für Selbständige.
  • Beschäftigte im Mutterschutz, Elternzeit oder Pflegezeit können ebenfalls einen Prämiengutschein erhalten.
  • Dein zu versteuerndes Jahreseinkommen (nach Einkommensteuergesetz) beträgt maximal 20.000,- € – bei gemeinsam Veranlagten (z. B. Ehepartnern) dürfen es bis zu 40.000,- € sein.
  • Bei der Berechnung des zuversteuernden Einkommens werden Kinderfreibeträge und Kinderbetreuungskosten berücksichtigt.
  • Du besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit oder bist befugt, in Deutschland zu arbeiten.


Wo wird es beantragt?

In Nürnberg: Nexus II e.V.

Weitere Informationen zur Bildungsprämie und alle weiteren Adressen der Beratungsstellen im Bundesgebiet findest du unter: www.bildungspraemie.info

Wie viel wird gefördert?

50 % der Weiterbildungsgebühr, maximal jedoch 500,- €.

Der Eigenanteil muss vom Teilnehmer selbst (Partner,Eltern, Verwandte) bezahlt werden, darf nicht vom Arbeitgeber überwiesen werden.